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Verstöße gegen Sanktionsvorschriften
Die Bereitstellung von Versicherungsleistungen (Risikoabsicherung) oder die Auszahlung von Geldern (Schaden) an eine Person, die mit Finanzsanktionen belegt wurde. Ebenso der Verstoß gegen Sanktions- oder Embargovorschriften die Unternehmen oder Länder betreffen. 
Als Verstoß ist die fehlende Prüfung von Sanktionslisten, die fehlende Abklärung potentielle Treffer und auch die fehlende Meldung tatsächlicher Treffer an die zuständigen Behörden anzusehen. 

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Jürgen Möthrath
Jürgen Möthrath
Compliance Beauftragter

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